Endlich ist es soweit.
Die pandemische Lage erlaubt uns, unsere Mitgliederversammlung und mit ihr unsere Konstituierung vorzunehmen - in Präsenz.
Liebe Genossinnen und Genossen,
zur ersten Mitgliederversammlung der SPD-Ortsvereins Hochschwarzwald laden wir Euch herzlich ein. Diese findet statt am:
Mittwoch, den 16. März 2022,
19:00 Uhr
Kurhaus Titisee, Strandbadstr. 4, 79822 Titisee-Neustadt
(oberer Parkplatz des Kurhauses ist für uns frei)
Die Versammlung hat die Aufgabe, unsere Parteiorganisation im Hochschwarzwald zukunftsfähig aufzustellen. Im Folgenden findet Ihr die Tagesordnung, welche wir Euch vorschlagen:
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Konstituierung (Wahl von Versammlungsleitung, Mandatsprüfung, Zählkommission)
4. Berichte
a. Bericht aus dem ehem. OV Lenzkirch-Schluchsee
b. Bericht aus dem ehem. OV Löffingen
c. Bericht aus dem ehem. OV Titisee-Neustadt
5. Kassenberichte
a. der Kassiererin des ehem. OV Lenzkirch-Schluchsee
b. der Kassiererin des ehem. OV Löffingen
c. des Kassierers des ehem. OV Titisee-Neustadt
6. Berichte der Kassenprüfer/innen
a. des ehem. OV Lenzkirch-Schluchsee
b. des ehem. OV Löffingen
c. des ehem. OV Titisee-Neustadt
7. Aussprache über die Berichte
8. Bericht der Mandatsprüfung
9. Entlastungen
a. Kassiererin und Vorstand des ehem. OV Lenzkirch-Schluchsee
b. Kassiererin und Vorstand des ehem. OV Löffingen
c. Kassierer und Vorstand des ehem. OV Titisee-Neustadt
10. Beschluss der Satzung des neuen SPD-Ortsvereins Hochschwarzwald (siehe Anlage)
11. Neuwahlen gemäß der neuen Satzung
a. Vorsitzende/r
b. Stellvertretende/r Vorsitzende/r
c. Kassierer/in
d. Schriftführer/in
e. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder
12. Wahl der Kassenprüfer/innen
13. Wahl der 7 Delegierten für den Kreisparteitag des KV Breisgau-Hochschwarzwald
14. Kurzer Ausblick der/des neuen Vorsitzenden des OV Hochschwarzwald
15. Ehrungen
16. Verschiedenes
Mit solidarischen Grüßen
Dr. Birte Könnecke Tanja Kühnel
Kreisvorsitzende stv. Kreisvorsitzende
Bitte beachtet:
Zum aktuellen Zeitpunkt gilt die Warnstufe in Baden-Württemberg. Dies bedeutet, dass für den Zugang in den Veranstaltungsraum die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) gilt. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Ein Genesenennachweis darf höchstens 90 Tage alt sein.
In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht (FFP2).